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Unsere Leistungen

Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung ab 2025


Wenn die vier Wände dann stehen, fallen regelmäßig weitere Kosten für die Hausbesitzer an.

Ein eigenes Haus zu bauen, ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Allerdings ein sehr kostspieliger und selbst wenn die vier Wände dann stehen, fallen regelmäßig weitere Kosten für die Hausbesitzer an, wie zum Beispiel jene für die Wohngebäudeversicherung.

In den standardmäßigen Wohngebäudebedingungen ist die Möglichkeit für eine jährliche Anpassung der Beiträge auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes enthalten (Baukostenindex und Tariflohnindex). So haben beispielsweise Faktoren wie Materialengpässe und Fachkräftemangel im Handwerk Einfluss auf die Kosten für den Hausbau und die laufenden Wohngebäudekosten.

Die neu ermittelten Werte des statistischen Bundesamtes ergeben für die Hauptfälligkeiten 2025 eine Anpassung von 2,46 Prozent (sog. Indexanpassung).

Diese vom GDV (Gesamtverband der Versicherer) veröffentlichte Anpassungshöhe gilt grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Wohngebäudeversicherer.

  • Anpassungsfaktor (für den Beitrag) = 26,51 Prozent (Die gewichtete Indexänderung beträgt somit + 2,46 Prozent)
  • Baupreisindex (für die Neubaukosten) = 2.192,4   

Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Sonderkündigungsrecht auf Basis dieser Anpassung!

Es ist allerdings möglich, der Indexanpassung zu widersprechen. Doch Vorsicht, das sollte man sich gut überlegen, denn der Widerspruch führt zwar zum Wegfall der Beitragserhöhung, bringt aber schwere Folgen mit sich!

  • So werden daraufhin Verträge mit gleitendem Neuwert auf festen Neuwert umgestellt und der Unterversicherungsverzicht entfällt. 
  • Bei Verträgen im sog. Wohnflächenmodell werden die Entschädigungen im Schadenfall jeweils um den Wert der Indexanpassung gekürzt.   

Zusätzlich können die Versicherer auch noch eine unternehmensspezifische und schadenbedingte Beitragsanpassung vornehmen.

Ihnen ist die Beitragsanpassung zu hoch? Natürlich können wir die Wohngebäudeversicherung neu berechnen und vergleichen. Allerdings sollten Sie auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, um Ihren Beitrag so gering wie möglich zu halten: 

  • Durch Erhöhung des Selbstbehaltes auf zum Beispiel 500 Euro oder 1.000 Euro können die Beiträge reduziert werden.
  • Sie haben auch bei einigen Gesellschaften die Möglichkeit, auf deren neue Tarife umzustellen und können somit zumindest die tarifliche Beitragsanpassung umgehen. 

(Quelle: Invers GmbH Leipzig)

Wir sind in solchen Fragen gerne für Sie da!

Ihr Team der JRB. Finanz GmbH

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