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Letzte Reißleine Kündigung? Nein es geht auch anders.


Haftpflichtversicherungen sollten keineswegs gekündigt werden – einen solchen Schutz benötigen auch Arbeitslose. Schon wenn man aus Unachtsamkeit einen anderen Menschen schwer verletzt, etwa weil man mit dem Fahrrad einen Passanten übersieht, kann dies sechs- oder gar siebenstellige Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Sind die Beiträge zu Ihrer Haftpflicht-Police zu teuer, so empfiehlt es sich bei Ihrem Makler, nach einem günstigeren Schutz zu erkundigen.

Renten- und Kapitallebensversicherungen können beitragsfrei gestellt werden. Dann zahlt der Versicherungsnehmer vorübergehend keine Beiträge, seine Rechte aus dem Vertrag bleiben aber in der Regel bestehen. Vorzeitige Kündigungen sind hingegen ein Verlustgeschäft: Häufig kann der Versicherte nur mit einem Rückkaufswert rechnen, der deutlich unter den bisher eingezahlten Beiträgen liegt. Viele Versicherungen bieten mittlerweile sogar in ihren Verträgen die Option einer vorübergehenden Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.

Riester-Renten sind bei Arbeitslosigkeit besonders geschützt. Generell ist das angesparte Kapital in einer Riester-Rente pfändungssicher. Entsprechendes geht aus der Sonderregelung in Paragraf 12 Absatz 2 Nr. 2 des SGB II hervor. Wenn die Beiträge in der Zeit nicht bedient werden können, dann gibt es auch hier die Option, den Vertrag „ruhend zu stellen“. Sobald es die finanzielle Situation wieder erlaubt, kann das Riester-Sparen wieder aufgenommen werden.

Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten auf keinen Fall voreilig gekündigt werden! Oft ist es dann -abhängig von Alter und Vorerkrankungen- kaum möglich, einen neuen Schutz zu finden. Während der Berufspause können die Versicherten stattdessen vereinbaren, dass sie vorübergehend keine Beiträge zahlen. Dann besteht zwar für die Zeit der Arbeitslosigkeit kein Schutz. Nach der Auszeit kann der Vertrag aber weitergeführt werden. Oft muss der Versicherte die gestundeten Prämien später nachzahlen.

Jeden Schritt einer eventuellen Kündigung sollte immer mit Ihrem Makler abgeklärt werden, denn dieser kann ihnen je nach Lebenssituation helfen. Scheuen Sie daher ein Beratungsgespräch nicht, denn dies schafft Aufklärung. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin bei uns.

Ihr Team der JRB. Finanz AG

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