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Unsere Leistungen

Ab 2019 zahlen Sie weniger Krankenkassenbeiträge


Bislang galt dies nur für den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Den Krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrag mussten Sie allein zahlen. Und wem das nicht genug ist, kann parallel noch einen Wechsel der Krankenkasse prüfen. Immerhin ist der Zusatzbeitrag von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Von 0,4 Prozent bis 0,8 Prozent ist alles dabei. Da auch diese kleinen Unterschiede größere Auswirkungen auf dem Gehaltszettel haben, empfehlen wir jeden Versicherten dies für sich zu überprüfen oder sich bei uns beraten zu lassen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie erst die Krankenversicherung wechseln können, wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sind ( Kündigungsfrist zwei Monate), es sei denn Ihre Kasse hat den Zusatzbeitrag erhöht, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Ihr Team der JRB. Finanz AG

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