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Analysten Franke & Bornberg sagen: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, hat eine entsprechende Vorsorge getätigt!


Zwar berichten die  Medien immer wieder von Patienten, die berufsunfähig geworden sind und sich lange mit dem Versicherer um die Rente streiten müssen, doch die Studie zeigt, dies ist nicht die Regel!  Untersucht wurden seit 2004 die sieben großen Versicherer AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, SwissLife und Zurich. Bei den Gesellschaften sind insgesamt 4,7 Millionen BU –Kunden abgesichert

„Die Dauer bis zur Anerkennung ist durchschnittlich kürzer als bis zur Ablehnung. Das lässt darauf schließen, dass sich Versicherer die Entscheidung nicht leichtmachen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke & Bornberg. Die Leistungsquote privater BU-Versicherer sei daher höher als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier wird nur jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente statt gegeben.

Die Studie zeigt aber auch die Gründe auf,  warum in manchen Fällen keine BU gezahlt wird. 0,4 %, also ein sehr geringer Teil, lässt sich auf die Klausel der Abstrakten Verweisung zurück führen. Wenn die abstrakte Verweisung im BU-Vertrag enthalten ist, können Kunden auf einen vergleichbaren Beruf verwiesen werden, bevor ihnen eine Rente zugesprochen wird. So kann eine Krankenpflegerin zum Beispiel immer noch in der Verwaltung einer Klinik Büroarbeit verrichten, auch wenn sie aufgrund einer ansteckenden Krankheit keine Patienten mehr betreuen darf.  Erfreulich: Die Mehrheit der Versicherer verzichtet mittlerweile auf diese Klausel.

Fehlerhafte Angaben bei Antragsstellung führen zu Nichtzahlung

Bei der Hälfte der Ablehnungen ist der vereinbarte BU Grad (meist 50%) nicht erreicht und ein weiteres Viertel resultiert aus Anfechtungen und Rücktritten. Hier wurde bspw. die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, da Kunden falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Antragsstellung gemacht haben.

Ein letzter wichtiger Ablehnungsgrund ist die fehlende Mitwirkung des Patienten bei der BU Feststellung. Oft werden Fragebögen an den Versicherer nicht zurück geschickt oder Unterlagen von Ärzten nur verzögert oder gar nicht weitergegeben. Bliebe noch ein Rest von 3% aller BU Entscheidungen, bei denen sich Patient und Versicherer vor Gericht treffen. Dabei endet die Mehrheit der Rechtsstreite oftmals im Vergleich. Die Analysten raten daher, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

JRB. Finanz AG berät bei Abschluss einer BU-Versicherung

Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin, in dem wir Ihnen einen individuellen Vorschlag unterbreiten können, der Sie unbesorgt in eine Zukunft auch bei plötzlicher Berufsunfähigkeit blicken lässt. Lesen Sie bitte dazu auch unsere News aus März 2016. News März 2016

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