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Beitragsbemessungsgrenze steigt in 2016


Fazit: Wer als Arbeitnehmer unterhalb der genannten Grenzen liegt, kann nicht zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Allerdings bieten wir als JRB. Finanz AG unseren Mandanten Krankenzusatztarife an, die einen höheren Schutz ermöglichen.

Sprechen Sie uns dazu bitte an. Gemeinsam finden wir die Krankenvorsorge, die zu Ihnen passt und Ihnen ein gutes Gefühl gibt.

Und für die, die es noch genauer wissen wollen: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt weiterhin an, ab welchem Einkommensanteil die Besserverdienenden Arbeitnehmer keine Beiträge zu den Sozialversicherungen entrichten müssen. Ab 2016 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro brutto monatlich angehoben.  Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung sind bundeseinheitlich und wird dann 50.850 Euro im Jahr betragen.

Auswirkungen hat dies definitiv auch auf die Lohnnebenkosten. Diese werden höher, da  die Beitragsbemessungsgrenze auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen wird. Allerdings werden hier Unterschiede gemacht. Während die BBG West in  2016 auf 6.200 Euro festgesetzt wird (jährlich  74.400 Euro), sind dies in Ostdeutschland monatlich 5.400 Euro, d.h. 64.800 Euro jährlich.

Wer mehr Informationen zu diesem Thema benötigt, kann sich jederzeit an unser Büro wenden.

Ihr Team der JRB. Finanz AG

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