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Unsere LeistungenGerade in jüngster Zeit passierte es, dass eine 24jährige Studentin innerhalb weniger Minuten ins Koma fiel und die Mutter als nächste Angehörige Entscheidungen treffen musste, die sicher der Lebensgefährte der jungen Frau besser hätte treffen können. Doch so blieb nichts anderes übrig, als die viele hunderte Kilometer entfernte Mutter an den Ort des Geschehens zu bringen. Vor Ort musste die Mutter Freigaben zu Operationen treffen, aber auch beim Amtsgericht die notwendigen Anträge zur vorläufigen Vormundschaft stellen, um bspw. über das Konto der jungen Frau weiter verfügen zu können, da darüber Mietzahlungen etc. weiter liefen.
Die junge Frau hatte Glück, denn ihre Mutter war erreichbar und konnte dann im Sinne ihrer Tochter und in Absprache mit dem Lebenspartner agieren, doch was wäre “Wenn“ gewesen? Ohne eine Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass in einer Notsituation nicht mehr die eigene Familie über das Vermögen oder Wohlbefinden eines Patienten entscheiden darf, sondern ein fremder Betreuer. In Deutschland herrscht Selbstbestimmungsrecht, jeder Bürger darf seine Angelegenheiten frei und ohne Einmischung von anderen regeln. Fälschlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass der Ehepartner automatisch entscheiden darf. Leider ist dies aber nicht so, ohne Vorsorgevollmacht darf auch der Ehepartner nichts entscheiden, es wird ein staatlich bestellter Betreuer angefordert oder das Betreuungsgericht entscheidet.
Wir raten daher, sich möglichst frühzeitig über das Thema Gedanken zu machen und mit dem Dokument vorher zu bestimmen, welche Person im Notfall bevollmächtigt wird. Die Vorsorgevollmacht ist sehr umfassend und kann individuell angepasst werden.
Fragen wie
– Wer darf auf das Vermögen zugreifen, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann?
– Wer Post und Briefe annehmen?
– Wer darf Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen?
– Und wer vertritt den Patienten gegenüber Behörden?
sind Bestandteil der Vorsorgevollmacht. Im Verlag des Bundesanzeigers finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema, die Sie nutzen können. Wichtig ist, die Vollmacht muss schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Außerdem sollten Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall verfügbar und leicht auffindbar sind.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html