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Fahrräder besonders beliebtes Diebesgut!


Hausratversicherung leistet bei Fahrrad-Diebstahl

Aber die Versicherungswirtschaft bietet einen Schutz vor Langfingern. Über die Hausratversicherung ist in der Regel der Einbruchdiebstahl abgesichert, also wenn das Bike aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird.

Weit häufiger werden Räder jedoch auf offener Straße entwendet, also wenn man es irgendwo angekettet stehen lässt. Damit auch in diesem Fall die Versicherung zahlt, muss zumeist gegen Aufpreis ein zusätzlicher Fahrrad-Baustein in den Hausratschutz eingeschlossen werden. Alternativ sind eigenständige Fahrradversicherungen auf dem Markt erhältlich. Immerhin 100 Millionen Euro mussten die Versicherer im letzten Jahr für gestohlene Bikes auszahlen – pro Rad im Schnitt 490 Euro.

Bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages lohnt ein Blick in den Versicherungsschein. Die meisten Versicherer leisten bis zu einer bestimmten Höchstsumme, die je nach Anbieter sehr verschieden ausfallen kann. Üblich ist es, als Summe für entwendete Räder einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festzulegen. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Wer ein teures Luxusbike fährt, muss die Versicherungssumme entsprechend höher vereinbaren.

Versicherer leistet nur bei entsprechender Sorgfalt vollumfänglich

Zudem legen die Versicherer Wert darauf, dass es den Langfingern nicht zu einfach gemacht wird. Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Eine Registrierung ist in den meisten Städten kostenfrei bei der Polizei möglich. Grundsätzlich sollte man auf eine Fahrrad-Kodierung nicht verzichten, also in verschlüsselter Form Wohnort, Adresse und Initialen eingravieren lassen. Denn die Polizei hat oft das Problem, dass sie Räder zwar sicherstellen kann – aber gar nicht weiß, wem das Bike gehört!

Fahrradschloss ist nicht gleich Fahrradschloss

Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Bike an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen. Zwar bietet kein Fahrradschloss vollen Schutz vor den oft professionell organisierten Dieben. Aber es gilt die Faustregel: Je fester und unnachgiebiger das Material des Schlosses, desto schwerer haben es die Kriminellen.

Was aber tun, wenn das Rad tatsächlich geklaut wurde? Voraussetzung dafür, dass der Versicherer zahlt, ist eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei und eine rechtzeitige Meldung des Schadens gegenüber dem Versicherer. Hier hilft es, bereits im Voraus entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Kassenzettel des Rades sollte aufbewahrt und die Rahmennummer notiert werden. Eindeutige Kennzeichen und ein Foto des Rades erleichtern nicht nur die Ermittlung des Wertes, sondern auch die Suche nach dem Diebesgut.

Wer also wissen möchte ob sein Rad unterwegs versichert ist, schaut am besten gleich in seine Hausratpolice.

Ihr Team der JRB. Finanz AG

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