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Unsere Leistungen

Für alle Verkäufer und Käufer von Kraftfahrzeugen!


  1. das Fahrzeug den Zulassungsbehörden  bekannt ist,
  2. eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen wird,
  3. ein Fahrzeugschein, sowie
  4. eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung vorliegt.

Die Zulassungsstellen stellen demnach nur noch Kurzkennzeichen für konkret benannte Fahrzeuge aus. Grund für diese Umstellung ist der verstärkte Missbrauch von Kurzkennzeichen in der Vergangenheit. Bis dato war das Fahrzeug in keinem Fahrzeugregister gespeichert.

Einen Vorteil für Nutzer der Kurzkennzeichen ist aber, dass dieses nun in allen Zulassungsstellen ausgefertigt wird nicht nur in der Zulassungsstelle des Wohnortes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Ihr Team der JRB. Finanz AG

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