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Unsere Leistungen
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„Hilfe, der Gerichtsvollzieher kommt!“


Die Ursachen, warum ein Unternehmen oder eine Privatperson Insolvenz anmeldet sind vielfältig und sollen hier nicht Gegenstand sein. Fakt ist, jeder kann in finanzielle Schwierigkeiten kommen und sieht in der Insolvenz die Chance zum Neuanfang. Fakt ist aber auch, dass immer mehr ältere Menschen davon betroffen sind, da die Altersrenten oft nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard abzusichern. Jens R. Britschka, Vorstand der JRB Finanz AG, ist sich sicher „Hier wird sicher noch eine große Lawine auf uns zu rollen, denn in unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass zu wenig an das Morgen gedacht wird und eine große Schere in der Altersvorsorge klafft, die eben bei Erreichung des Rentenalters sichtbar wird.“ Der Finanzexperte empfiehlt daher, sich rechtzeitig an einen Tisch zu setzen, um eine realistische Betrachtung der IST/SOLL-Situation durchzuführen.

Ist allerdings das „Kind in den Brunnen“ gefallen, kann nun ein klein wenig aufgeatmet werden: Die Bundesregierung  hat den festgelegten monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben, erhöht.   Ab 01.07.2015 steigt der unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen auf 1073,88 €. Sollten gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sein, steigt der monatliche Beitrag um 404,16 € für die erste und um jeweils 225,17 € für die zweite bis fünfte Person. Niedergeschrieben ist dies in der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“.20150617 092538

Hintergrund dafür ist, die Bundesbürger sollen pfändungssicher fürs Alter vorsorgen können. Bestimmte private Rentenversicherungen sind pfändungssicher geschützt. Dies gilt für die Riester Rente, die Basis oder auch Rürüp Rente, sowie die betriebliche Altersvorsorge. Ebenso geschützt sind Witwen-, Waisenrenten sowie Zahlungen der Krankenkassen.

Im Gespräch mit Jens R. Britschka erfuhren wir außerdem, dass trotz Schulden nicht auf eine private Haftpflicht verzichtet werden sollte, da man mit seinem jetzigen sowie zukünftigen Einkünften unbegrenzt haftet. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte –wenn möglich- nicht gekündigt werden, da der Nichtversicherte möglicherweise aufgrund eines schlechteren Gesundheitszustand keine BU mehr bekommt.  Außerdem dient diese der Arbeitskraftabsicherung, der wichtigsten Einnahmequelle um sein Leben zu finanzieren.

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter der JRB Finanz AG zu einem kostenfreien Informationsgespräch zur Verfügung. Je eher man hier über mögliche Strategien nachdenkt, desto leichter können auch solch schwierige Lebenssituationen gemeistert werden.

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