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Unsere Leistungen

Alle Beiträge aus der Kategorie
"Versicherung"

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Büro geschlossen

„Lernen ist wie Ruden gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“ Benjamin Britten Aufgrund einer Weiterbildung ist unser Büro am 20.01.2017 den gesamten Tag geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten unter unser Notrufnummer 0700 / 572346269. Ihr Team der JRB. Finanz AG

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Berufsunfähigkeitsversicherungen werden sich für Neukunden 2017 verteuern

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden sich im kommenden Jahr verteuern: Experten rechnen mit Prämienanstiegen von zwei bis fünf Prozent. Der Grund ist die Absenkung des gesetzlichen Höchstrechnungszinses von 1,25 auf dann 0,9 Prozent. Das hat auch Auswirkungen auf die Rückstellungen, die BU-Versicherer zur Sicherung der Ansprüche ihrer Kunden bilden müssen.

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Zweites Pflegestärkungsgesetz – Ab 2017 gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen

Auch 2017 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Eine der wohl wichtigsten Änderungen: zum 1. Januar wird die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wirksam. Statt drei Pflegestufen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung nun fünf Pflegegrade. Auch das Begutachtungsverfahren wurde überarbeitet.

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Öffnungszeiten zum Jahreswechsel

Sehr geehrte Mandanten,

das Jahr 2016 neigt sich dem Ende. Auf diesem Wege möchten wir uns für Ihre gute Zusammenarbeit herzlich bedanken und Sie über unsere Öffnungszeiten zum Jahresende informieren.

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Reformprojekt Flexi-Rente: Rentenübergang soll flexibler werden

Kurz vor dem Wahljahr 2017 schiebt die Bundesregierung noch ein Reformprojekt an. Im September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für die sogenannte Flexi-Rente verabschiedet. Das Gesetz soll es zum einen Senioren erleichtern, Vorruhestands-Regelungen in Anspruch zu nehmen und zugleich in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch sollen Anreize geschaffen werden, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Die Bundesregierung hat es eilig: wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnte die Gesetzesänderung schon ab 2017 in Kraft treten.

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EWR-Dienstleister: Oft kein vollwertiger Krankenversicherungsschutz!

Wer eine private Krankenversicherung abschließen will, kann das seit einigen Jahren auch bei einem ausländischen Anbieter tun, in Fachkreisen EWR-Dienstleister genannt. Diese werden seit einiger Zeit sehr intensiv im Internet beworben. Aber Vorsicht: die Tarife haben oft Leistungslücken, die daran zweifeln lassen, ob es sich überhaupt um einen vollwertigen Krankenversicherungs-Schutz handelt.

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