Mehr Schadensaufwendungen pro Diebstahl
Ein deutlicher Aufwärtstrend ist bei den Schadenskosten pro geklautem Fahrzeug zu beobachten. Im Durchschnitt mussten die Kfz-Versicherer 2016 für ein entwendetes Auto 16.400 Euro zahlen: das sind fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schließlich verwandeln sich die Autos auch außerhalb des Motorraums immer mehr zu wahren High-Tech-Maschinen. Fahrassistenten, Bewegungssensoren etc. treiben die Kosten pro Fahrzeug in die Höhe. Auch für den Diebstahl elektronischer Bauteile zahlten die Versicherer im Schnitt fast 500 Euro mehr als im Vorjahr: über 4.100 Euro!
Wird ein Fahrzeug entwendet, zahlt in der Regel die Teilkasko-Versicherung für den Schaden. Auch wenn Teile gestohlen werden, die fest mit dem Auto verbunden sind oder fest eingebaut, springt die Teilkasko ein: das gilt etwa für Dachgepäckträger oder die Stereoanlage. Ebenso ersetzt werden eingeschlagene Fensterscheiben. Auch wer Vollkasko-versichert ist, genießt Schutz: Hierin ist die Teilkasko eingeschlossen.
Wertgegenstände nicht im Auto lassen!
Problematisch ist es jedoch, wenn mobile Geräte oder Wertgegenstände aus dem Auto entwendet werden, etwa mobile Navis, Smartphones oder Tablets. Hierfür zahlt die Versicherung in der Regel nicht – beziehungsweise nur dann, wenn diese Leistung explizit im Vertrag genannt wird. Aber selbst in diesem Fall ist die Ersatzzahlung auf einen sehr niedrigen Betrag beschränkt.
Deshalb sollten Wertgegenstände nicht im Auto liegen gelassen werden, warnt der GDV: schon gar nicht auf dem Sitz oder in der Hutablage, so dass sie von außen gut sichtbar sind. Schließlich gilt die alte Redensart: „Gelegenheit macht Diebe“. Besonders begehrt bei den Kriminellen sind übrigens große und teure Autos wie SUV, Jeeps und Sportwagen. Hier sind oft kriminelle Banden am Werk, die die Autos auf Bestellung entwenden.
Ihr Team der JRB-Finanz AG