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Unsere LeistungenSelbst die Kanzlerin musste einräumen, dass die gesetzliche Rente für viele nicht mehr reichen werde: „Nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge lässt sich eine angemessene Absicherung im Alter aufbauen“, mahnte sie.
Gegen die Angst vor Altersarmut gab es für viele Deutsche jahrzehntelang nur ein – sorgfältig von der Versicherungswirtschaft suggeriertes – Gegenmittel: die Lebensversicherung.
Die Folgen:
Mit knapp 92 Millionen Verträgen gibt es immer noch deutlich mehr Policen als Einwohner in Deutschland. Der überwiegende Teil davon soll ausdrücklich der Altersvorsorge dienen. Das Konzept war so einfach wie lukrativ: Die Versicherer garantierten eine Mindestverzinsung, die höher lag als die Inflation.
Bittere Aussichten:
Doch des Deutschen liebstes Sparprodukt hat deutlich an Attraktivität verloren. Und dafür gibt es gleich mehrere Gründe, die Inhaber einer Police (Lebens-, Rentenversicherung oder Fondspolice) zwingend beachten sollten:
Fast im Gleichschritt haben die Renditen von Anleihen und die Garantiezinsen von Lebensversicherungen inzwischen einen Tiefst-Stand erreicht. Ein, für die Inhaber solcher Policen, sehr dramatischer Zusammenhang. Nahezu 90% der Versicherungsbeiträge sind in festverzinslichen Anleihen investiert. Dabei ist das Verlustrisiko für bestehende Anleihen bei zukünftig steigenden Zinsen noch nicht berücksichtigt.
Angst vor Versicherer-Pleiten
Aus Angst um das finanzielle Fortbestehen der Lebensversicherer hat die Bundesregierung im Sommer 2014 die Lebensversicherung reformiert – übrigens im Eilverfahren, was die prekäre Situation unterstreichen mag. Das betreffende Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) soll helfen das Überleben der Versicherer zu sichern. Doch für Kunden kann das bedeuten, dass ihr Vertrag noch unattraktiver wird, als dieser ohnehin schon ist.
Das liegt u.a. daran, dass die sogenannten Bewertungsreserven bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung künftig nicht mehr wie bisher zur Hälfte an die Kunden ausgeschüttet werden, sondern den Versicherern zufließen. Diese Bewertungsreserven sind Gewinne auf dem Papier. Sie entstehen, wenn in Zeiten niedriger Zinsen der Wert der alten, höher verzinsten Anleihen in den Anlageportfolios der Versicherer steigt. Statt diese Gewinne an die ausscheidenden Versicherten auszuschütten, soll das Geld nun die Versicherer vor finanziellen Schieflagen schützen. Das kann für bestehende Verträge erhebliche Einbußen bedeuten. Der Ausgleich für die Kunden, diese an den sogenannten Risikoüberschüssen stärker zu beteiligen, ist umstritten. Für viele Versicherte wird die Änderung wohl am Ende ein Minusgeschäft bleiben.
Dringender Handlungsbedarf erforderlich
Inhaber von Versicherungspolicen (Lebens-, Rentenversicherung, Fondspolicen) sollten dringend ihre Verträge durch uns prüfen lassen. Das gilt auch für staatlich geförderte Verträge wie z.B. Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge (z.B. sogenannte Direktversicherungen). Die grundsätzliche Entscheidung, etwas für die private Altersvorsorge zu tun und Geld zurückzulegen, war die richtige Entscheidung. Doch seit dem Vertragsabschluss hat es sowohl rechtlich als auch steuerlich viele Änderungen gegeben, die eine Überprüfung zwingend erforderlich machen. Die Vertragsprüfung wird umso wichtiger, wenn solche Policen zur Rückdeckung einer Finanzierung oder einer betrieblichen Altersvorsorge verwendet wurden. Eine faire Beratung dazu bieten u.a. Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler wie die JRB. Finanz AG. Als Sachwalter sind wir ausschließlich im Kundeninteresse tätig. Durch unsere Unabhängigkeit treten wir nicht etwa im Auftrag der Versicherer auf, sondern können eine faire Einschätzung der Policen vornehmen, so dass sie dem wohlverdienten Ruhestand tatsächlich beruhigt entgegensehen können.
Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende
Faire und wissende Berater können Verbrauchern den bisherigen „Anlageerfolg“ der ehemals im guten Glauben vermittelten und abgeschlossenen Police aufzeigen. Dies kann in nicht wenigen Fällen dazu führen, dass ein Ende mit Schrecken besser sein kann, als ein Schrecken ohne Ende. Die Folge ist zumeist eine Änderung der Anlagestrategie.
Welches Produkt aus heutiger Sicht dann besser geeignet sein könnte, lässt sich nicht verallgemeinern. Diese Entscheidung ist von vielen Faktoren abhängig, so z.B. der Risikoneigung des Anlegers, seiner Anlageerfahrung, seinen Anlagezielen, seinem Anlagehorizont und vielen anderen Faktoren.
Keinesfalls sollten jedoch bereits erreichte Anlagebeträge in einer zur Altersvorsorge gedachten Lebensversicherung in Anlagen aus dem grauen Kapitalmarkt umgeschichtet werden. Ebenso falsch ist die Umschichtung einer bestehenden kapitalisierenden Versicherung in eine angeblich bessere kapitalisierende Versicherung. Wenn Verbraucher auf einen dieser beiden vorgenannten Fälle bereits hereingefallen sein sollte, empfiehlt sich umgehend der Gang zum wissenden Fachanwalt, um sehr wahrscheinliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Ihr Team der JRB. Finanz AG