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Nachweispflicht für Haftpflichtversicherung auf italienischen Skipisten


Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.

Winterurlauber in Südtirol aufgepasst! Wer in italienischen Skigebieten ab dem Neujahrstag 2022 von den Pisten-Carabinieri ohne gültigen Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung erwischt wird, dem drohen empfindliche Konsequenzen.   

Versicherungspflicht 

Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Dies gilt nicht für Langlaufpisten.   

Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 Euro bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen. Wer keinen gültigen Versicherungsschutz hat oder nachweisen kann, soll die Möglichkeit bekommen, mit dem Skipass eine vermutlich teure Tagespolice abzuschließen. Ob die Kinder bei einer Vor-Ort-Police mitversichert sind, ließ sich noch nicht klären.   

Informieren Sie sich rechtzeitig bei uns vor Ihrer Abreise, ob sie diesen Versicherungsschutz haben. Wir stellen Ihnen und allen mitversicherten Personen einen aktuellen Nachweis aus.

Kommen Sie bitte auf uns zu.

Ihr Team der JRB. Finanz GmbH 

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