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Unsere Leistungen

Notwendige Versicherungen für Unternehmen


Gleiches passiert, wenn  aufgrund von Kabelbrand, Rohrbruch oder Sturm etc. nicht weiter produziert werden kann, der Unternehmer trotzdem Mieten, Löhne und andere laufende Kosten zahlen muss.

Den idealsten Schutz vor solchen Folgen bietet die Betriebsunterbrechungsversicherung.  Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt eine solche Police für Schaden auf aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementargefahren auf, wenn die Produktion unterbrochen wird. Auch kleine und mittlere Unternehmen finden eine Police, da sich die Versicherer auf die unterschiedlichen Gewerbetreibenden eingestellt haben. Für welche Schäden der Versicherer aufkommt, ist ebenfalls abhängig vom Vertrag. Vereinbart sind zum Beispiel die Folgekosten für den entgangenen Betriebsgewinn, die Übernahme bestehender Verpflichtungen wie Energiekosten, Mieten oder Lohnfortzahlungen sowie die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, wenn zum Beispiel ein Notbetrieb eingerichtet werden muss.

Verantwortungsvoll im Unternehmen – Betriebshaftpflicht – ist beinahe wirklich „Pflicht“!

Auf keinen Fall sollte ein Unternehmer auf eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verzichten, da diese insbesondere bei Schadensersatzansprüchen von Dritten greift. Wie schnell hat sich ein Kunde, Mitarbeiter oder Lieferant, durch einen nassen Fußboden verursacht, ein Bein gebrochen oder es wurde während der Renovierung durch den Malerfachbetrieb die Heizung beschädigt, der Farbeimer auf den Teppich gekippt oder, oder, oder ….

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für alle Schäden, die er und seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen. Die daraus entstandenen Schadensforderungen können schnell im siebenstelligen Bereich entstehen, wenn beispielsweise eine Maschine Öl verliert oder durch ein mangelhaftes  Produkt ein Kunde einen Gesundheitsschaden erleidet. Spezielle Produkthaftpflicht- oder Umweltschaden-Deckungen sind je nach Art des Betriebes ebenfalls sinnvoll.

Berater sind nicht fehlerfrei! Unser Empfehlung für beratende Berufe: die Vermögensschadenhaftpflicht

 Nicht nur produzierendes bzw. handwerkliches Gewerbe muss sich vor gewerblichen Haftpflichtschäden schützen.  Auch im Dienstleistungssektor Tätige, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und Berufe die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollsteckend oder beurkundend tätig sind besonders gefährdet.

Die Vermögensschadenshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Versichert sind u.a. Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, unwirksame Vertragsgestaltung. Die Vermögensschadenhaftpflicht empfehlen wir besonders beratenden Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Sachverständigen, Unternehmensberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern. Insbesondere letztere sind oft betroffen. Stellen wir uns das schlimmste Szenario einmal vor: Bei fehlerhafter Arbeit der o.g. Berufe können Betroffene schnell ihre Existenz verlieren.

Beispiel: Ein IT-Unternehmen löscht in einem Call Center eine Datenbank. Dies kann mehrere Stunden nicht arbeiten, es entsteht ein Schaden durch Nutzungsausfall und Aufwand durch Wiederbeschaffung der gelöschten Informationen – Vermögensschaden ist dem Call Center entstanden.

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