24h Notruf +49 (0) 3571/60 557-110
DAX
Suchicon
Telefon Facebook Xing

Jederzeit rundum beraten!

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Finanzen, Versicherungen und Kapitalanlagen! Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie mit Coaching-Angeboten.

Unsere Leistungen
Fotolia 29875024 S

Pflege – ein Thema, was uns, früher oder später, alle angeht!


Fotolia 29875024 SSozialhilfe durch den Staat steht denjenigen zu, die ihre Pflegekosten nicht mehr aus dem eigenen Einkommen beziehungsweise Vermögen decken können. Bevor der Staat zahlt, werden gegebenenfalls unterhaltspflichtige Angehörige vom Sozialamt ermittelt, die dann für den Pflegebedürftigen aufkommen müssen. Zunächst sind (auch geschiedene) Ehegatten dazu verpflichtet, ihr Vermögen offen zu legen. Haben diese Zahlungen geleistet, die nicht ausreichen, so sind leibliche Kinder als Verwandte in gerader Linie die nächsten Zahlungspflichtigen. Das jeweilige Einkommen bedingt dabei die Zuzahlungshöhe. Nicht füreinander aufkommen müssen dagegen Geschwister, verschwägerte oder weit entfernte Verwandte.

Der sogenannte „Schonbetrag“ entlastet zahlungspflichtige Angehörige mit geringem Einkommen. Dieser Betrag obliegt dabei keiner fixen Grenze, sondern variiert lokal je nach Kommune. Wenn aufgrund dieses „Schonbetrages“ auf kein Einkommen oder Vermögen zurückgegriffen werden kann, trägt das Sozialamt die Kosten.

Wollen Eltern ihre Kinder nicht mit den möglichen Kosten einer Pflege belasten, so empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Weiterhin besteht die Möglichkeit auf Eintritt in eine Pflegerentenversicherung, welche zusätzliche Pflegekosten in Form einer Rente abdeckt. Je nach erforderlicher Hilfsbedürftigkeit und vorliegender Pflegestufe wird eine vertraglich zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Bestimmte Formen der sogenannten Pflegetagegeld-Versicherungen werden seit 2013 staatlich gefördert, die Bezuschussung beträgt hierbei bis zu 5 Euro pro Monat. Je älter die in eine private Pflegeversicherung eintretende Person bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist ihr regulärer Beitragssatz.

Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über die für Sie individuell richtige Absicherung. Wir beraten Sie gern!

Ihr Team der JRB. Finanz AG

zurück zur Übersicht