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Wir sind Ihr Ansprechpartner für Finanzen, Versicherungen und Kapitalanlagen! Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie mit Coaching-Angeboten.

Unsere Leistungen

Urlaubszeit ist Reisezeit – Lassen Sie Dieben keine Chance!


Unser Tipp für Ihr Zuhause:  Checken Sie Ihre Hausratsversicherung!

Vor dem persönlichen Ungemach während Sie im Urlaub sind können wir Sie leider nicht schützen; Einbruchdiebstähle von Hausratgegenständen aus der Wohnung sind allerdings versichert.

 

Unser Tipp für Ihren Hotelaufenthalt: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Einbruchdiebstahl-Regelung sowie Außenversicherung!

  •  Dieser Teil der Versicherung greift nur, wenn Ihr Hotelzimmer nachweislich verschlossen war und es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Das mutwillige Eindringen in die versicherte Wohnung, das Aufbrechen von Zimmern oder Behältnissen wie z.B. in den  Schrank der Wohnung, Einbruch muss erkennbar sein! Also bitte kontrollieren Sie beim Verlassen der Räumlichkeiten immer, ob diese auch ordentlich verschlossen sind!
  •  Beachten Sie bitte,  dass der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte, je nach Versicherer 3 bis 12 Monate gilt!
  •  Meistens ist die Schadenssumme begrenzt. Orientieren Sie sich an Versicherern, die bis zur 100%igen Versicherungssumme Schäden regulieren. Gern unterbreiten wir Ihnen dazu Lösungsvorschläge!
  •  Bedenken Sie immer, Wertsachen (Schmuck, Münzen, Urkunden etc.) und Bargeld sind außerhalb von Wertschutzschränken begrenzt versichert. Die Hotels haben meistens hauseigene Safes, die Sie nutzen sollten.
  •  Vereinbaren Sie rechtzeitig vor dem Urlaub eine von Ihnen festgelegte Summe, sowie den Zeitraum, in dem Sie den Versicherungsschutz wünschen.

 

Ihnen ist im Urlaub ein Missgeschick passiert? Keine Panik, denn …

  •  machen Sie im Urlaub Schäden am Hotel-Inventar (dazu zählen u.a. Schränke, Türen,  Fernseher) zahlt die Privathaftpflicht, wenn „Mietsachschäden an Inventar“ mit versichert sind. Achten Sie vor Abreise also darauf, dass die Beschädigung, Vernichtung und Verlust von fremden Sachen bzw.  Inventar, in gemieteten Ferienhäusern, Hotelzimmern (auch im AUSLAND) inkludiert ist.
  •  Übrigens ist über die Privathaftpflicht auch die Beschädigung, Vernichtung oder  der Verlust von fremden beweglichen Sachen,  wenn die Gegenstände nur gemietet, geliehen oder gepachtet sind. Ein Beispiel:  Sie borgen sich eine Kamera für Ihre Urlaubsreise vom Nachbarn, diese geht kaputt. Ihr Nachbar fordert Schadenersatz – Ihre Privathaftpflicht zahlt, wenn der Baustein „Abhandenkommen/Beschädigung geliehener oder gemieteter beweglichen Sachen“  inkludiert wurde.

 

Seien Sie also vor dem Schaden klug und sprechen Sie im Vorfeld der geplanten Reise mit uns.

Auch unsere Mitarbeiter der JRB. Finanz AG sind gern für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin, bringen Sie Ihre Unterlagen zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung mit und schon finden wir kurzfristig den für Sie passenden Lösungsvorschlag!

Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular!

 

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