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Unsere Leistungen

Wesentliche Veränderungen im Kfz Bereich 2015


Erst bei Neuanmeldung eines Fahrzeuges  muss das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle des „neuen“ Wohnortes beantragt werden.

Online Abmeldung von Fahrzeugen – Künftig kann jeder Fahrzeughalter sein Kfz online abmelden und erspart sich so den Weg aufs Amt. Gezahlt wird per Kreditkarte oder Giropay. Der Halter benötigt dazu einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online- Ausweisfunktion und das abzumeldende Kfz darf nicht vor dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Für Krafträder und Anhänger mit Wechselkennzeichen ist eine online Abmeldung noch nicht möglich. Ab 2016 wird dann auch die Online Wiederzulassung abgemeldeter Fahrzeuge eingeführt.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.kba-online.de/i-kfz/portal/webapp/start.html

 Ihr Team der JRB. Finanz AG

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