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Unsere Leistungen

Urlaubszeit ist Reisezeit – Dreiste Diebe nutzen Unwissenheit zunehmend stärker aus


 

Einbruch ins Hotel – zahlt die Versicherung?

Dieser Teil der Versicherung greift nur, wenn das eigene Hotelzimmer nachweislich verschlossen war und es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Das mutwillige Eindringen in die versicherte Wohnung, das Aufbrechen von Zimmern oder Behältnissen wie z.B. in den  Schrank der Wohnung, muss erkennbar sein, so der Versicherungsexperte. Er empfiehlt: „ Kontrollieren Sie beim Verlassen der Räumlichkeiten immer, ob diese auch ordentlich verschlossen sind und beachten Sie,  dass der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte, je nach Versicherer 3 bis 12 Monate gilt!“. Meistens, so Britschka, ist die Schadenssumme begrenzt. Daher sollten sich alle an Versicherern orientieren, die bis zur 100%igen Versicherungssumme Schäden regulieren. Es sollte immer bedacht werden, dass Wertsachen, zu denen Schmuck, Münzen, Urkunden und Bargeld gehören,  außerhalb von Wertschutzschränken nur begrenzt versichert sind. Die Hotels haben meistens hauseigene Safes, die grundsätzlich genutzt werden sollten.

 

Im Urlaub passiert ein Missgeschick? Keine Panik, denn …

wer im Urlaub Schäden am Hotel-Inventar, dazu zählen u.a. Schränke, Türen,  Fernseher u.a. verursacht, kann hier die Privathaftpflicht bemühen, wenn „Mietsachschäden an Inventar“ mit versichert sind. Jens Britschka von der JRB Finanz AG empfiehlt daher, vor Abreise zu prüfen, dass die Beschädigung, Vernichtung und der Verlust von fremden Sachen bzw.  Inventar, in gemieteten Ferienhäusern, Hotelzimmern (auch im AUSLAND) inkludiert ist. Übrigens ist über die Privathaftpflicht auch die Beschädigung, Vernichtung oder  der Verlust von fremden beweglichen Sachen versichert,  wenn die Gegenstände nur gemietet, geliehen oder gepachtet sind. Ein Beispiel:  Ein Urlauber leiht sich eine Kamera für die Urlaubsreise vom Nachbarn und diese geht kaputt. Der Nachbar fordert Schadenersatz. Die Privathaftpflicht zahlt dann, wenn der Baustein „Abhandenkommen/Beschädigung geliehener oder gemieteter beweglichen Sachen“  inkludiert wurde.

www.jrb-finanz.de

JRB. Finanz AG – seit über 20 Jahren zuverlässiger Partner in Finanz- und Versicherungsfragen

Das Unternehmen vertritt mit seinen über 10 Mitarbeitern die Interessen seiner Mandanten gegenüber Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften sowie anderen Institutionen in Hoyerswerda, Bautzen, Dresden und Cottbus. Dabei geht es von der jeweiligen Lebens- und Finanzsituation des Einzelnen und seiner Familie aus.  Gleichzeitig bewerten die Mitarbeiter die aktuelle Ist-Situation wertneutral und erstellen darauf basierend u.a. entsprechende Vermögenspläne, um langfristig die finanzielle Zukunftsplanung der Mandanten mit zu gestalten.

Über 2300 Mandanten vertrauen den Experten seit über 20 Jahren. Das Erfolgsgeheimnis des Unternehmens liegt in der ständigen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, so der Geschäftsführer Jens R. Britschka.

Pressekontakt:                                            Unternehmenskontakt:

c/o Networks PR, Kathleen Parma                  JRB. Finanz AG

Tel.: 0351 329 404 48                                     Fischerstr. 4

Handy: 0173 264 0419                                    02977 Hoyerswerda

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                                                                     E-Mail: info@jrb-finanz.de

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